Nach Streck3 ist die Tax Compliance ein Unterbegriff zur Corporate Compliance, wonach sich diese auf die „Steuerunterworfenheit“ des Unternehmens, somit auf alle steuerrechtlichen Gesetze und Verordnungen, die sich an das Unternehmen wenden, bezieht. Es ist Streck sicher beizupflichten, wenn der Begriff der Tax Compliance, der in erster Linie Steuern meint, nicht nur Steuern, sondern auch den Zoll umfasst. Es wäre ja auch widersinnig, wenn sich ein Unternehmer, der die Tax Compliance beachtet, nur dieser unterwerfen würde, die Einfuhr- und Ausfuhrabgaben aber nicht in sein compliantes Verhalten einbinden würde. Es wäre aus unserer Sicht daher treffsicherer, von einer sogenannten Tax und Customs Compliance auszugehen. Beides, Steuer und Zoll umfassend, kann als Tax und Customs Compliance (wenn auch im Folgenden, stellvertretend für beides, der Begriff Tax Compliance verwendet wird) als Unterbegriff der Corporate Compliance gesehen werden.4 Unbestritten ist auch, dass das Thema Tax Compliance in der Darstellung des österreichischen Steuer- und Zollsystems bis vor einem guten Jahrzehnt noch stiefmütterlich behandelt wurde. Ich behaupte aber, dass durch die vor 15 Jahren stattgefundene große Organisationsreform der österreichischen Finanzverwaltung seitens des Fiskus auch dem Thema Tax Compliance ein erhöhtes Augenmerk zugewendet wurde und eigentlich vom Fiskus der in der Öffentlichkeit stärker wahrgenommene Anstoß zur Befassung mit dem Begriff Tax Compliance kam. Die Gründe dafür sind vielfältiger Natur (siehe dazu auch den Punkt: Tax Compliance – mögliche Sicht Unternehmer/Fiskus).

