Corporate Compliance wird häufig mit Regeltreue oder Regelkonformität im Unternehmen übersetzt. Unter Regeln werden nicht nur Gesetze und sonstige staatliche Vorschriften verstanden, sondern auch Richtlinien, die die Unternehmer freiwillig befolgen, wie zB ISO- und andere Zertifizierungen. Nach Streck im Standardwerk Streck/Mack/Schwedhelm schränkt die Corporate Compliance den Begriff auf Unternehmen ein. Demnach sind im unternehmerischen Sprachgebrauch in erster Linie Kapitalgesellschaften gemeint, jedoch könne man dies auch auf Personengesellschaften, gewerbliche Einzelunternehmen, freiberufliche Unternehmen, die Land- und Forstwirtschaft, Betriebe gewerblicher Art der öffentlichen Hand, Wirtschaftsverbände, Vereine und Stiftungen ausdehnen. Lt Streck heißt Corporate Compliance nicht, sich dem gesamten Recht im Rahmen der Befolgungsstrategie zu unterwerfen, sondern den Gesetzen und dem Recht, die für das Unternehmen relevant sind, und seiner Meinung nach wendet sich die Corporate Compliance nicht nur an große Gesellschaften (mag es dort auch begonnen haben), sondern diese Compliance wendet sich an alle Unternehmen. Sie wird, davon kann man ausgehen, Schritt für Schritt in alle Unternehmensbereiche eindringen. Seite 1

