Dem Haftpflichtigen werden nach § 8 PHG bestimmte Entlastungsmöglichkeiten eingeräumt, womit der verschuldensunabhängigen Haftung Grenzen gesetzt sind, wobei den Ausschlussgrund der jeweilige Haftpflichtige behaupten und beweisen muss.323
Dem Haftpflichtigen werden nach § 8 PHG bestimmte Entlastungsmöglichkeiten eingeräumt, womit der verschuldensunabhängigen Haftung Grenzen gesetzt sind, wobei den Ausschlussgrund der jeweilige Haftpflichtige behaupten und beweisen muss.323
