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D. Kausalität des Fehlers für den Schaden

Windsteiger1. AuflNovember 2018

Der Schaden muss durch den Fehler des Produkts iSd Äquivalenztheorie verursacht worden sein, was sowohl für die Haftungsbegründung als auch für etwaige Folgeschäden gilt.314314 Riedler, ZR IV SchRBT GesSch4 Rz 8/10; Koziol/Apathy/Koch, Haftpflichtrecht III3 B Rz 207. Die Adäquanztheorie schränkt in weiterer Folge die Kausalität ein, dh der Schädiger ist nur dann verantwortlich, wenn sein Verhalten seiner Natur nach für die Herbeiführung des Schadens nicht als völlig ungeeignet erscheint.315315 Rabl, PHG§ 1 Rz 221; Fitz/Grau in Fitz/Grau/Reindl, PHG2 § 1 Rz 32.

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