1. Zwischen VR und VN
Aufgrund des Versicherungsvertrags zwischen VR und VN und dem Treuhandverhältnis zwischen VN und Versichertem bzw der Tatsache, dass die Leistung des VR letztlich dem Versicherten als Interesseträger zukommen soll, ist fraglich, ob bei Zahlung der Versicherungsleistung an den VN der VR mit allen Forderungen (also auch mit Forderungen, welche ihren Ursprung nicht im gegenständlichen Versicherungsvertrag haben) gegen den VN aufrechnen kann, ob die Aufrechnungsbefugnis des VR nur für Forderungen aus dem Versicherungsverhältnis besteht oder ob dem VR keine Aufrechnungsmöglichkeit zukommt.

