Als Vertragspartner des VR treffen den VN in der Versicherung für fremde Rechnung alle damit verbundenen Pflichten, dazu zählt auch die Pflicht zur Prämienzahlung.672 Der Versicherte ist daher nicht Schuldner, auch nicht Solidarschuldner der Prämie.673 Für die Voraussetzungen und Rechtsfolgen des Prämienzahlungsverzugs ist auf die Person des Prämienschuldners, somit auf die Person des VN abzustellen. An ihn ist daher die qualifizierte Mahnung des § 39 zu richten etc.674

