Versicherung für fremde Rechnung liegt vor, wenn der VN fremdes Interesse versichert.296 Da der Interessebegriff bei der Versicherung für fremde Rechnung damit eine zentrale Stellung einnimmt, muss zunächst geklärt werden, was unter dem Begriff Interesse zu verstehen ist, um anschließend die Frage beantworten zu können, wem das jeweilige versicherte Interesse zuzuordnen ist. Nur so kann festgestellt werden, ob eigenes und/oder fremdes Interesse versichert ist und daher Eigen- und/oder Fremdversicherung vorliegt.

