7.2.1. Meinungsstand
Fraglich ist, ob dem VR neben den Rechtsbehelfen der §§ 16 ff auch Ansprüche aus der cic zustehen können. Früher wurde zum dVVG 1939 vertreten, dass die cic auch neben den Rechtsbehelfen der vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung bestehen könne.1739 Zur Begründung wurde darauf verwiesen, dass im Zeitpunkt der Entstehung des VersVG Schadenersatzansprüche wegen vorvertraglicher Pflichtverletzung im bürgerlichen Recht vom Gesetzgeber noch abgelehnt wurden. Der Ausschluss eines Rechtsinstitutes, welches sich erst später im Laufe der Zeit entwickelt habe, sei deswegen nicht möglich.1740 Die Anwendung der cic neben der vorvertraglichen Anzeigepflicht könne daher nicht abgelehnt werden, da es zum Zeitpunkt der Entstehung der gesetzlichen Bestimmungen der §§ 16 ff, 41 noch keine cic gab. Schon Ehrenzweig1741 hat vertreten, dass jedwede Hinweise auf eine Lückenlosigkeit der §§ 16 ff fehlen würden.

