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XI. Verjährung

Bürkl1. AuflMärz 2023

Im Rahmen der Verjährungsthematik ist zunächst wichtig festzuhalten, dass zwischen Außen- und Innenverhältnis unterschieden werden muss. Zur Verjährung im Außenverhältnis, also im Verhältnis zwischen den Schädigern und dem Geschädigten, muss im Vergleich zum Regressverhältnis insb Folgendes berücksichtigt werden:

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