Im Rahmen der Verjährungsthematik ist zunächst wichtig festzuhalten, dass zwischen Außen- und Innenverhältnis unterschieden werden muss. Zur Verjährung im Außenverhältnis, also im Verhältnis zwischen den Schädigern und dem Geschädigten, muss im Vergleich zum Regressverhältnis insb Folgendes berücksichtigt werden:

