Nebentäter handeln im Vergleich zu Mittätern vorsätzlich oder fahrlässig (es können dabei auch unterschiedliche Verschuldensgrade bei den einzelnen handelnden Personen vorliegen432), im Unterschied zum Mittäter aber unabhängig voneinander, also selbständig433. Die Deliktshandlungen stehen sich hier somit selbständig gegenüber und werden lediglich durch einen äußeren Zusammenhang, wie etwa örtliches oder zeitliches Zusammentreffen, miteinander in Verbindung gebracht434. Es fehlt also an einer näheren, inneren Beziehung zwischen den Schädigern435.

