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III. Die Gastwirtehaftung nach geltendem Recht

Breksler1. AuflMai 2024

A. Rechtsgrundlagen

1. §§ 970 ff und § 1316

Wie bereits im vorherigen Kap erläutert, bilden aus heutiger Sicht die §§ 970 ff sowie der § 1316 den zentralen Normenkomplex der Gastaufnahme. Aus Gründen der Übersicht erfolgt an dieser Stelle daher zunächst eine Darstellung der genannten Normen in der geltenden Fassung.

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