A. Rechtsgrundlagen
1. §§ 970 ff und § 1316
Wie bereits im vorherigen Kap erläutert, bilden aus heutiger Sicht die §§ 970 ff sowie der § 1316 den zentralen Normenkomplex der Gastaufnahme. Aus Gründen der Übersicht erfolgt an dieser Stelle daher zunächst eine Darstellung der genannten Normen in der geltenden Fassung.

