Ein gemeinnütziger, buchführungspflichtiger Sportverein, dem bereits Anlagevermögen in erheblichem Ausmaß zuzurechnen ist, möchte die Zufriedenheit der Vereinsmitglieder weiter erhöhen. Der Vereinsvorstand beschließt nach intensiven Beratungen die Ausweitung der Vereinsaktivitäten auf eine bisher nicht angebotene Sportart, die gerade im Trend liegt. Es sind damit jedoch erhebliche Investitionen in abnutzbare Sportgeräte verbunden, die teilweise fremdfinanziert werden sollen.