Sofern Vereine bestimmte Voraussetzungen erfüllen, sind Spenden beim Spender im Ausmaß von maximal 10 % des Gewinns (bei betrieblichen Einkünften) bzw 10 % des Einkommens des laufenden Jahres steuerlich wirksame Ausgaben. Je nach Höhe des Einkommens des Spenders refundiert der Staat somit einen Teil der Spende. Für die Vereine ist der Hinweis auf die Abzugsfähigkeit der Spende ein willkommenes Marketing-Instrument.