2.7.1 Kommunalsteuer
Monatlich ausbezahlte Arbeitslöhne an Dienstnehmer einer im Inland gelegenen Betriebsstätte des Unternehmens unterliegen der Kommunalsteuer.3408 Steuerpflichtig sind somit die Arbeitslöhne jener Dienstnehmer, die im unternehmerischen Bereich eines Vereins tätig sind.
Bemessungsgrundlage ist die in einem Kalendermonat ausbezahlte Summe der Bruttobezüge (inklusive Sachbezüge).