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2.7 Andere Steuern und Abgaben

Lummerstorfer6. AuflOktober 2019

2.7.1 Kommunalsteuer

Monatlich ausbezahlte Arbeitslöhne an Dienstnehmer einer im Inland gelegenen Betriebsstätte des Unternehmens unterliegen der Kommunalsteuer.34083408§ 1 KommStG. Steuerpflichtig sind somit die Arbeitslöhne jener Dienstnehmer, die im unternehmerischen Bereich eines Vereins tätig sind.

Bemessungsgrundlage ist die in einem Kalendermonat ausbezahlte Summe der Bruttobezüge (inklusive Sachbezüge).

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