Es gibt steuerlich begünstigte („gemeinnützige“) und steuerlich nicht begünstigte Vereine. Im vorigen Abschnitt wurde die Frage behandelt, unter welchen Bedingungen und Voraussetzungen ein Verein in den Genuss der steuerlichen Begünstigungen gelangen kann. Beide Arten von Vereinen – die gemeinnützigen wie die nicht gemeinnützigen – dürfen von der Gesamtkonzeption her keine Gewinne anstreben, Zufallsgewinne sind jedoch erlaubt und Einnahmen sind für beide Arten von Vereinen meist unerlässlich, um die laufende Tätigkeit aufrechterhalten zu können.