vorheriges Dokument
nächstes Dokument

2.6 Tätigkeiten und Einnahmequellen und deren Besteuerung

Lummerstorfer6. AuflOktober 2019

Es gibt steuerlich begünstigte („gemeinnützige“) und steuerlich nicht begünstigte Vereine. Im vorigen Abschnitt wurde die Frage behandelt, unter welchen Bedingungen und Voraussetzungen ein Verein in den Genuss der steuerlichen Begünstigungen gelangen kann. Beide Arten von Vereinen – die gemeinnützigen wie die nicht gemeinnützigen – dürfen von der Gesamtkonzeption her keine Gewinne anstreben, Zufallsgewinne sind jedoch erlaubt und Einnahmen sind für beide Arten von Vereinen meist unerlässlich, um die laufende Tätigkeit aufrechterhalten zu können.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte