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23.4 Wettbewerbsrecht der EU

Höhne/Jöchl6. AuflOktober 2019

Die Anwendung des Wettbewerbsrechts der EU auf den Sport hat den juristischen Geist vieler Rechtsanwender beflügelt – es gibt bereits eine große Zahl von literarischen Stellungnahmen, deren auch nur ansatzweise Besprechung im Rahmen dieses Werkes nicht möglich ist. Der EuGH selbst hat in einigen Entscheidungen31423142S Ennöckl, Bosman im Abseits? – Neue Rsp des EuGH zum Berufs- und Amateursport, ecolex 2000, 691. seine Grundaussagen im Falle Bosman präzisiert und teilweise auch relativiert. Bereits vor „Bosman“ erachtete es der EuGH für zulässig, ausländische Spieler von der Teilnahme an Bewerben der jeweiligen Nationalmannschaften auszuschließen.31433143EuGH 14. 7. 1976, 13/76 Slg 1976, 1333 – Donà gegen Mantero. Ein legitimes Ziel der „Sportgesetzgebung“ sei es, dafür zu sorgen, dass der sportliche Wert einer Mannschaft während des Bewerbes nicht verändert werde, weswegen

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Fristen für Spielertransfers zulässig seien.31443144EuGH 13. 4. 2000, C-176/96 Slg 2000, I-2681 – Lehtonen. Auswahlregeln für die Teilnahme an internationalen Wettkämpfen, die zwangsläufig die Zahl der Teilnehmer an einem Wettkampf beschränken, sind nach Auffassung des EuGH notwendig mit der Durchführung eines hochrangigen internationalen Wettkampfes verbunden; sie können daher nicht als Beschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit oder der Dienstleistungsfreiheit angesehen werden.31453145EuGH 11. 4. 2000, C-51/96 , C-191/97 Slg 2000, I-2549 – Deliege; instruktiv Thöny, Sind Nationalmannschaften noch zu retten? JBl 1998, 627; s Holzer, Der Fall Bosman und der österreichische Sport, DRdA 1996, 199.

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