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19.3 Haftung für Vereinsmitglieder

Höhne/Jöchl6. AuflOktober 2019

Da der Verein eine von seinen Mitgliedern verschiedene eigene Rechtsperson ist, besteht grundsätzlich keine Haftung für Handlungen von Vereinsmitgliedern, die außerhalb des obigen Bezugsrahmens stehen, die also weder Organe noch Repräsentanten noch Erfüllungs- oder Besorgungsgehilfen sind.

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