Das Lobbying- und Interessenvertretungs-Transparenz-Gesetz, kurz LobbyG,1715 „regelt Verhaltens- und Registrierungspflichten bei Tätigkeiten, mit denen auf bestimmte Entscheidungsprozesse in der Gesetzgebung oder Vollziehung des Bundes, der Länder, der Gemeinden und der Gemeindeverbände unmittelbar Einfluss genommen werden soll“. Bei Lobbying geht es um Interessenvertretung, und da viele Vereine ihre Aufgabe (auch) in der Vertretung bestimmter Interessen sehen, kann das LobbyG auch auf so manchen Verein anwendbar sein.