Die Vereinsstatuten haben Bestimmungen über den Erwerb und die Beendigung der Mitgliedschaft zu enthalten (§ 3 Abs 2 Z 5). Im Rahmen der bestehenden Gesetze herrscht hier weitgehend Gestaltungsfreiheit:
Die Vereinsstatuten haben Bestimmungen über den Erwerb und die Beendigung der Mitgliedschaft zu enthalten (§ 3 Abs 2 Z 5). Im Rahmen der bestehenden Gesetze herrscht hier weitgehend Gestaltungsfreiheit: