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4.1 Rechtslage vor dem VerG 2002

Höhne/Jöchl6. AuflOktober 2019

Die Rechtslage vor dem VerG 2002 ist größtenteils nur noch von historischem Interesse. Da vereinsrechtliche Bestimmungen außerhalb Österreichs (etwa das Schweizer Obligationenrecht) stark an diese frühere Rechtslage erinnern, sei sie kurz dargestellt:

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