Das Wort „Verein“ leitet sich von dem deutschen Zahlwort „ein“ ab, sich „vereinen“ bedeutet daher vom Wortsinn her in etwa „aus mehreren eins machen“.1 Diese lexikalische Erklärung ist allerdings nur insoweit hilfreich, als aus ihr hervorgeht, dass ein Einzelner kein Verein ist, es daher des Zusammenwirkens mehrerer bedarf, um einen Verein zu bilden. Alten Rechtsvorstellungen zufolge bilden erst drei Personen einen Verein (im römischen Recht wurden drei Mitglieder für die Gründung verlangt: „tres faciunt collegium“). Obwohl das alte VerG keine Mindestmitgliederzahl kannte, entsprach es der herrschenden Praxis, für einen Verein drei Mitglieder zu fordern.2