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3. Selbstanzeige gem § 29 FinStrG

Lang/Unger8. AuflMärz 2025

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Erfolgt eine Selbstanzeige erst anlässlich (dh nach Anmeldung) einer abgabenbehördlichen Prüfung wird seit der FinStrGNov 2014 gem § 29 Abs 6 FinStrG ein Strafzuschlag in gestaffelter Höhe (proportional zum Verkürzungsbetrag) fällig.

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