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10. Der Körperschaftsteuertarif

Lang/Unger8. AuflMärz 2025

10.1. Überblick

103
NEU seit ÖkoSt-RefG 2022

10.2. Mindestkörperschaftsteuer

Körperschaftsteuersubjekte müssen grundsätzlich auch dann Körperschaftsteuer entrichten, wenn sie im betreffenden Wirtschaftsjahr keinen Gewinn erzielen (Mindestkörperschaftsteuer). Diese Mindest-KöSt beträgt grundsätzlich 5 % der Mindesthöhe des Grund- und Stammkapitals (§ 24 Abs 4 KStG).

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