vorheriges Dokument
nächstes Dokument

3.1 Wirkung des Insolvenzverfahrens (Pfandl/Schmid)

Pfandl/Schmid1. AuflJuni 2019

3.1. Wirkung des Insolvenzverfahrens

Mit der Insolvenzeröffnung wird die Insolvenzmasse131131Gemäß § 2 IO das gesamte der Exekution unterworfene Vermögen, das dem Schuldner zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gehört oder das er während des Insolvenzverfahrens erlangt. der freien Verfügung des Schuldners entzogen. Rechtshandlungen des Schuldners nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens sind – sofern sie die Insolvenzmasse betreffen – unwirksam. Ebenso kann grundsätzlich nicht mehr mit schuldbefreiender Wirkung an den Schuldner geleistet werden.132132Einschränkungen dieser Grundsätze bestehen im Schuldenregulierungsverfahren mit Eigenverwaltung bzw im Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung.

Wann treten die Wirkungen der Insolvenzeröffnung ein?

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte