Der Grund, weshalb die DSGVO bei betroffenen Unternehmen eine große Aufmerksamkeit genießt, ist die Möglichkeit der Verhängung von hohen Strafzahlungen durch die jeweilige Aufsichtsbehörde. In Österreich konnten nach dem damaligen Datenschutzgesetz 2000 (DSG) Strafzahlungen von maximal 25.000 Euro pro Fall verhängt werden. In Deutschland konnten die Behörden nach dem alten Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-alt) eine Geldbuße von maximal 300.000 Euro pro Fall verhängen.

