In der Marketing-Abteilung werden häufig personenbezogene Daten von Bestandskunden, Mitarbeitern und potenziellen Kunden verarbeitet. Diese Datenverarbeitungen sind nicht nur datenschutzrechtlich zu beurteilen, sondern unterliegen insbesondere auch dem Wettbewerbsrecht. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich nur auf die datenschutzrechtlichen Vorgaben.

