Die datenschutzrechtliche Zertifizierung ist ein Instrument zur Selbstregulierung, das mit der DSGVO eine Neuregelung erfahren hat. Durch die Zertifizierung soll den Unternehmen der Nachweis eines ausreichenden Datenschutzniveaus in Form eines Zertifikates sowie die Dokumentation dieses Niveaus im Unternehmen selbst und gegenüber der Aufsichtsbehörde ermöglicht werden. Neben der Zertifizierung existieren außerdem das Datenschutzsiegel sowie das Datenschutzprüfzeichen (Art 42 Abs 1 S 1 DSGVO). Anders als bei der Zertifizierung dienen Datenschutzsiegel und -prüfzeichen eher zur Außendarstellung. Seite 275

