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Kapitel 4.16: Datenschutzerklärung auf der Website (Kinast/Stanonik)

Kinast/Stanonik1. AuflJuni 2019

Die Datenschutzerklärung auf der Unternehmenswebsite vermittelt den ersten Eindruck des datenschutzrechtlichen Schutzniveaus eines Unternehmens und ist damit sein Aushängeschild. Datenschutzbehörden knüpfen demnach bei der Überprüfung eines Unternehmens oftmals an die Sichtung der Datenschutzerklärung an. Die Datenschutzerklärung soll den Besucher der Website informieren, welche personenbezogenen Daten von ihm bei der Nutzung der Website und der dort angebotenen Informationsmöglichkeiten und Dienstleistungen verarbeitet werden. Insbesondere trägt sie zur Erfüllung der Informationspflichten des Verantwortlichen bei und führt die Betroffenenrechte auf.

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