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Kapitel 4.5: Datenübermittlung in Drittstaaten (Kinast/Stanonik)

Kinast/Stanonik1. AuflJuni 2019

Die DSGVO unterscheidet bei der Übermittlung von personenbezogenen Daten einerseits zwischen Inland und anderen EU-Mitgliedstaaten inklusive dem Europäischen Wirtschaftsraum (im Folgenden: EWR) und andererseits Ländern, die außerhalb des EWR liegen (sogenannte Drittstaaten). Der EWR besteht aus allen EU-Ländern, Norwegen und Island. So ist beispielsweise die Schweiz weder Mitglied der EU noch Teil des EWR und somit als Drittstaat zu qualifizieren.

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