Die DSGVO unterscheidet bei der Übermittlung von personenbezogenen Daten einerseits zwischen Inland und anderen EU-Mitgliedstaaten inklusive dem Europäischen Wirtschaftsraum (im Folgenden: EWR) und andererseits Ländern, die außerhalb des EWR liegen (sogenannte Drittstaaten). Der EWR besteht aus allen EU-Ländern, Norwegen und Island. So ist beispielsweise die Schweiz weder Mitglied der EU noch Teil des EWR und somit als Drittstaat zu qualifizieren.

