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Kapitel 2: Die datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeiten und die Organisation innerhalb des Unternehmens (Kinast/Stanonik)

Kinast/Stanonik1. AuflJuni 2019

Im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen dem DSB und dem Verantwortlichen (siehe zur Definition Kapitel 4.1) stellt sich die Frage, wie der DSB in die Verantwortlichkeiten (hierzu unter A.) und seine Tätigkeit als DSB in die Organisationsstruktur (hierzu unter B.) im Unternehmen integriert wird und ob gegebenenfalls strukturelle Anpassungen zu erfolgen haben.

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