A. Wer benötigt einen Datenschutzbeauftragten?
I. Allgemeines
Grundsätzlich darf jedes Unternehmen unabhängig von seiner Größe einen Datenschutzbeauftragten (nachfolgend DSB) benennen. Die Benennung ist für ein Unternehmen aber dann verpflichtend (Art 37 Datenschutzgrundverordnung [DSGVO]), wenn es in seiner Kerntätigkeit personenbezogene Daten verarbeitet und soweit

