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D. Unterhaltsvereinbarungen

Schwimann/Kolmasch10. AuflOktober 2022

1. Grundsätze

Die Vorschriften über den gesetzlichen Scheidungsunterhalt (§§ 66 bis 78 EheG) sind dispositiv. Die Parteien können daher den Unterhalt nach Scheidung auch durch Vereinbarung regeln. Für

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die einvernehmliche Ehescheidung ist eine solche Vereinbarung sogar Scheidungsvoraussetzung (§ 55a Abs 2 EheG). Mit Ausnahme einer solchen Vereinbarung im Rahmen der einvernehmlichen Scheidung (hier entweder Schriftlichkeit oder vor Gericht) sind Unterhaltsvereinbarungen formfrei;243243StRsp, zB 10 Ob 42/17z = Zak 2018/113; SZ 26/222; SZ 41/149. sie können aber auch als Prozessvergleich geschlossen werden. Die Vereinbarung kann einen Unterhaltsanspruch begründen oder in einem Unterhaltsverzicht bestehen.

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