Unterhaltsansprüche hängen dem Grunde und der Höhe nach einerseits vom Bedarf des Unterhaltsberechtigten und andererseits von der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners ab.
Unterhaltsansprüche hängen dem Grunde und der Höhe nach einerseits vom Bedarf des Unterhaltsberechtigten und andererseits von der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners ab.
