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2. Strafrechtliche Verantwortung des Aufsichtsrates (Hartig)

Hartig3. AuflJänner 2019

2. Strafrechtliche Verantwortung des Aufsichtsrates

2.1 Einleitung

Als die damalige Creditanstalt im Jahr 1931 mittels umfangreicher staatlicher Hilfsmaßnahmen vor dem Bankrott gerettet wurde, ging man ursprünglich von Zuschüssen und Staatshaftungen für Verluste im Ausmaß von rund ATS 140 Mio. aus. Tatsächlich betrugen die Verluste rund ATS 900 Mio.126126Im Detail zur „Causa Ehrenfest“ siehe die Diplomarbeit von Harald Fritsch zum Thema: „Die Causa Ehrenfest“ – Der Prozess gegen „Ehrenfest und andere“ als Folge des CA-Zusammenbruchs 1931“.

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