Wenn jemand, der bereits zu einer Strafe verurteilt wurde, nun wegen einer anderen Tat verurteilt wird, die bereits im früheren Verfahren hätte abgeurteilt werden können, muss eine Zusatzstrafe verhängt werden. Dabei sind folgende Grenzen zu beachten:
Zusatzstrafe darf Höchstmaß der Strafe für die nun abzuurteilende Tat nicht übersteigen und