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Weisung

Futterknecht/Scheer2. AuflSeptember 2018

Jeder Rechtsanwalt hat die Möglichkeit, beim jeweiligen zuständigen → Ausschuss der Rechtsanwaltskammer um Weisung zu ersuchen, um abzuklären, wie ein bestimmter Sachverhalt standesrechtlich richtig abgewickelt wird. Bei Weisungen geht es ausschließlich um die Beurteilung standesrechtlicher Fragen, nicht jedoch rechtliche Beurteilungen und/oder Rechtsauskünfte. Eine Weisungsanfrage ist umso effizienter, je konkreter der Sachverhalt geschildert wird. Das Ersuchen um Weisung kann in einem formfreien Schreiben an die Rechtsanwaltskammer gestellt werden.

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