Gem § 17 Abs 1 StGB sind alle vorsätzlichen Handlungen, die mit lebenslanger oder mit mehr als dreijähriger Freiheitsstrafe bedroht sind, Verbrechen. Alle anderen strafbaren Handlungen sind → Vergehen. Seite 322
Gem § 17 Abs 1 StGB sind alle vorsätzlichen Handlungen, die mit lebenslanger oder mit mehr als dreijähriger Freiheitsstrafe bedroht sind, Verbrechen. Alle anderen strafbaren Handlungen sind → Vergehen. Seite 322
