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Verbrechen

Futterknecht/Scheer2. AuflSeptember 2018

Gem § 17 Abs 1 StGB sind alle vorsätzlichen Handlungen, die mit lebenslanger oder mit mehr als dreijähriger Freiheitsstrafe bedroht sind, Verbrechen. Alle anderen strafbaren Handlungen sind → Vergehen.

Seite 322



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