vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Tagsatzung

Futterknecht/Scheer2. AuflSeptember 2018

Gem § 130 ZPO werden Tagsatzungen auf Antrag einer Partei anberaumt. Das Gericht bestimmt den Ort, den Tag und die Stunde der Tagsatzung.

Tagsatzungen sind jedoch auch von Amts wegen anzuberaumen:

§ 85 Abs 1 ZPO: Tagsatzung zum Zweck der Beseitigung von Formmängeln

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!