In reinen Grundbuchsachen wird das Aktenzeichen aus der Tagebuchzahl und den letzten Ziffern der Jahreszahl gebildet. Dadurch ist die chronologische Erfassung aller Eingaben und Geschäftsstücke gesichert. Im Grundbuchsauszug (siehe → Grundbuch) ist die jeweilige Tagebuchzahl angeführt. Bei Rangordnungsbeschlüssen (siehe → Rangordnung) wird mit der späteren Antrag Seite 299stellung auf Einverleibung im Rang der jeweils mit dem Antrag verbundenen Tagebuchzahl einverleibt.

