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Tagebuchzahl

Futterknecht/Scheer2. AuflSeptember 2018

In reinen Grundbuchsachen wird das Aktenzeichen aus der Tagebuchzahl und den letzten Ziffern der Jahreszahl gebildet. Dadurch ist die chronologische Erfassung aller Eingaben und Geschäftsstücke gesichert. Im Grundbuchsauszug (siehe → Grundbuch) ist die jeweilige Tagebuchzahl angeführt. Bei Rangordnungsbeschlüssen (siehe → Rangordnung) wird mit der späteren Antrag

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stellung auf Einverleibung im Rang der jeweils mit dem Antrag verbundenen Tagebuchzahl einverleibt.



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