ist der Gegenstand um den es im Prozess geht. Die Sache ist im Sinne des § 285 ABGB streitverfangen, wenn die Sachlegitimation im Verfahren im Zusammenhang mit der rechtlichen Beziehung des Klägers oder des Beklagten abgeleitet wird.
ist der Gegenstand um den es im Prozess geht. Die Sache ist im Sinne des § 285 ABGB streitverfangen, wenn die Sachlegitimation im Verfahren im Zusammenhang mit der rechtlichen Beziehung des Klägers oder des Beklagten abgeleitet wird.
