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Streitverfangene Sache

Futterknecht/Scheer2. AuflSeptember 2018

ist der Gegenstand um den es im Prozess geht. Die Sache ist im Sinne des § 285 ABGB streitverfangen, wenn die Sachlegitimation im Verfahren im Zusammenhang mit der rechtlichen Beziehung des Klägers oder des Beklagten abgeleitet wird.



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