ist der an den Obersten Gerichtshof gerichtete Rekurs gegen eine Rekursentscheidung (= Entscheidung über den Rekurs gegen einen Beschluss des Erstgerichtes), also der Rekurs gegen einen abändernden oder bestätigenden Beschluss des Rekursgerichtes (§ 528 ZPO). Seite 270
Zu unterscheiden ist zwischen

