ist das Rechtsmittel gegen ein Urteil des Berufungsgerichtes. Sie ist an den Obersten Gerichtshof zu richten. Als ordentliche Revision hat sie aufschiebende Wirkung, nicht aber als außerordentliche Revision.
ist das Rechtsmittel gegen ein Urteil des Berufungsgerichtes. Sie ist an den Obersten Gerichtshof zu richten. Als ordentliche Revision hat sie aufschiebende Wirkung, nicht aber als außerordentliche Revision.
