Vergleiche und Verträge sind, wenn sie nicht mehr widerrufen werden können, rechtswirksam. Bei gerichtlichen Vergleichen besteht daher auch die Möglichkeit, eine Bestätigung einzuholen, dass die Vergleiche rechtswirksam sind. Dazu gibt es jedoch je nach Gericht unterschiedliche Auffassungen, ob eine Vergleichsausfertigung mit einer derartigen Bestätigung zu versehen ist.

