Zu den allgemeinen Prozessvoraussetzungen, die auch während des Rechtsmittelverfahrens vorliegen müssen, treten die besonderen Prozessvoraussetzungen für das Rechtsmittel hinzu; diese sind:
Statthaftigkeit,Rechtsmittellegitimation,Zu den allgemeinen Prozessvoraussetzungen, die auch während des Rechtsmittelverfahrens vorliegen müssen, treten die besonderen Prozessvoraussetzungen für das Rechtsmittel hinzu; diese sind:
Statthaftigkeit,Rechtsmittellegitimation,