ist eine der Voraussetzungen um als Rechtsanwalt in die Liste der Rechtsanwälte eingetragen zu werden (§ 1 Abs 2 lit e RAO). Man kann zur Rechtsanwaltsprüfung antreten, wenn man ein Studium des österreichischen Rechts absolviert hat und mindestens drei Jahre (davon mindestens sieben Monate bei Gericht/Staatsanwaltschaft, sowie zwei Jahre bei einem Rechtsanwalt) Praxis (praktische Verwendung iSd § 2 RAO) vorweisen kann. Weiters ist es notwendig, 24 → Halbtage (§ 1 Abs 2 RL-RAA) aufgrund von → Ausbildungsveranstaltungen erreicht zu haben (§ 2 RAPG).

