sind Unternehmen, die im Rahmen eines gesondert abgeschlossenen Prozessfinanzierungsvertrages jemanden bei der Geltendmachung eines Anspruchs unterstützen. IdR werden dabei sämtliche Verfahrenskosten (inkl Kosten der Gegenseite im Fall des Verfahrensverlustes) durch den Prozessfinanzierer beglichen.

