Die Nichtigkeitsbeschwerde ist das ordentliche, aufsteigende und aufschiebend wirkende Rechtsmittel zur Anfechtung von Urteilen der Schöffen- und Geschworenengerichte.
Die Nichtigkeitsgründe des schöffengerichtlichen Verfahrens sind in § 281 Abs 1 StPO taxativ aufgezählt. Seite 211