§ 477 ZPO enthält eine nicht taxative Aufzählung von Nichtigkeitsgründen. Darunter fallen beispielsweise:
Entscheidung durch ausgeschlossenen oder rechtskräftig abgelehnten Richter, nicht vorschriftsgemäße Gerichtsbesetzung oder teilweise Absenz eines Senatsmitglieds während der Verhandlung, Verletzung der Geschäftsverteilung (rügepflichtig); Verletzung der Ordinationspflicht nach § 9 Abs 4 AHG;