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Mittlerweiliger Substitut

Futterknecht/Scheer2. AuflSeptember 2018

Der → Ausschuss ist gem § 28 Abs 1 lit h RAO berechtigt und verpflichtet für Rechtsanwälte einen mittlerweiligen Substituten oder → Kammerkommissär zu bestellen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind.

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