ist ein Zeuge, der insbesondere bei Unternehmen als Parteien besondere Kenntnisse zur Sache hat und daher zweckmäßigerweise für Vergleichsgespräche (besonders zur → vorbereitenden Tagsatzung) herangezogen wird. Für die Einvernahme gelten jedoch die Normen der Beweisaufnahme für Zeugen. Seite 168

